Wunschstudienplatz bekommen - so geht's


Nach jahrelanger Schulzeit soll mit dem Studium der letzte Schritt in Richtung Traumberuf folgen. Doch oft sind unzählige Bewerbungen an verschiedenen Universitäten nötig und viele Absagen trudeln ein. Der Abiturdurchschnitt ist zu schlecht, der Numerus Clausus wird nicht erreicht, es gibt zu viele Bewerber und zu wenige Studienplätze. Der Traumberuf scheint unerreichbar - doch das muss nicht sein. Es gibt Wege, doch noch den gewünschten Studienplatz zu ergattern. 

Das Recht auf Berufsfreiheit

Im Grundgesetz ist das Recht auf die freie Wahl der Ausbildungsstätte, des Arbeitsplatzes und des Berufs verankert (Artikel 12, Absatz 1). Die Absage einer Universität für einen Studienplatz ist durchaus als Eingriff in dieses Recht zu betrachten, weshalb es möglich ist, einen Studienplatz einzuklagen. Jede Hochschule berechnet für jeden Studiengang, wie viele Plätze pro Semester zur Verfügung stehen. Die so festgelegte Höchstanzahl an Studenten ist jedoch oft zu niedrig geplant. Bei der Vergabe der Studienplätze werden deshalb nicht alle Kapazitäten ausgeschöpft - dies gibt Anlass für eine Studienplatzklage. Können durch das Verfahren noch freie Plätze aufgedeckt werden, besteht so durchaus noch die Chance auf einen Platz im Wunsch-Studiengang.

Voraussetzungen für eine erfolgreiche Studienplatzklage

:: Hochschulzugangsberechtigung (Hochschulreife)
:: Keine Formfehler im Antrag auf den Studienplatz
:: Einhaltung der Bewerbungs- und Einschreibefristen
:: Wartesemester und Abinoten sind irrelevant

Wichtig dabei: Die Klage muss sich gegen eine oder mehrere Hochschulen richten und nicht gegen die Stiftung für Hochschulzulassungen (SfH). 

Welche Fächer eignen sich?

Theoretisch ist es in jedem Fach möglich, einen Platz einzuklagen. Besonders häufig sind Studienplatzklagen jedoch bei medizinischen Studiengängen wie Human-, Tier- oder Zahnmedizin. Auch in Psychologie, Rechtswissenschaften, BWL und Lehramtsstudiengängen gibt es häufig Studienplatzklagen. Bei beliebten Fächern bietet es sich an, gleichzeitig gegen mehrere Hochschulen vorzugehen - das können bis zu 10 oder 15 Universitäten sein.

So funktioniert eine Studienplatzklage

Wichtig ist es, möglichst frühzeitig einen auf Studienplatzklagen spezialisierten Anwalt zu kontaktieren. Dies kann bereits geschehen, sobald absehbar ist, dass die Abiturnote nicht für die Zulassung reichen wird. Der frühe Kontakt ist wichtig, da bestimmte Formvorschriften und Fristen eingehalten werden müssen, die sich jeweils nach Bundesland und Verwaltungsgericht unterscheiden. Bei zehn oder mehr Universitäten verlieren Laien hier schnell den Überblick. Diese Fristen sind den entsprechenden Anwälten jedoch bekannt. 

Als erstes wird bei einer oder mehreren Hochschulen ein Antrag auf Zulassung gestellt, der sich mit nicht ausgeschöpften Kapazitäten begründet. Anschließend leitet der Anwalt beim Verwaltungsgericht ein Eilverfahren ein und im Laufe des Semesters wird über eine einstweilige Anordnung per Beschluss befunden. Wenn das zuständige Verwaltungsgericht zu dem Schluss kommt, dass zusätzliche Studienplätze frei sind, erhält der Kläger einen Platz. Gibt es in einem Verfahren mehr Antragsteller als Plätze, so wird unter diesen gelost - umso wichtiger ist die Klage gegen mehrere Universitäten. 

Manchmal kommt es auch zu einem Zulassungsvergleich, wenn der Anwalt der Hochschule Fehler bei der Berechnung der freien Studienplätze nachweisen kann. Um dann ein Gerichtsverfahren zu vermeiden, kann die Universität einen Vergleich vorschlagen: Der Anwalt zieht daraufhin seinen Antrag zurück und der Student bekommt einen Studienplatz ohne Losverfahren. Dies ist der einfachste und kürzeste Weg.

Welche Kosten entstehen?

Bei einer Studienplatzklage setzen sich die Kosten aus folgenden Punkten zusammen:

:: Kosten für den eigenen Anwalt
:: Gebühren des gegnerischen Anwalts
:: Gerichtskosten
:: möglicherweise Kosten eines Schieds- oder Schlichtungsverfahrens


Derjenige, der den Prozess verliert, trägt die Kosten. Weil viele Studenten natürlich eher geringe finanzielle Möglichkeiten haben, helfen die Eltern oft aus. Bei Rechtsschutzversicherungen ist darauf zu achten, dass nicht alle die Kosten übernehmen oder teilweise die Anzahl der Verfahren pro Kalenderjahr beschränken. Pro Verfahren werden meist zwischen 1.000 und 1.500 Euro fällig. Je nach Studienfach und Bundesland können sich die Kosten für eine Studienplatzklage auf 1.000 bis 10.000 Euro belaufen. Bei beliebten Studiengängen wie Psychologie oder Medizin können auch 15.000 Euro oder mehr zusammenkommen. 

Lohnt sich eine Studienplatzklage? 

Je nach Einzelfall unterscheiden sich die Faktoren, so dass allgemein gültige Aussagen zu den Chancen bei Studienplatzklagen schwierig sind. Der Erfolg hängt zudem stark vom Studienfach ab. In Bachelorstudiengängen führen vier bis fünf gleichzeitige Verfahren in fast 100 Prozent der Fälle zum Erfolg. Auch bei Psychologie sind Studienplatzklagen in der Regel erfolgreich. In medizinischen Fächern gibt es etwa eine 50 bis 70-prozentige Chance auf den Wunsch-Studienplatz. Bei Fächern auf Lehramt liegt die Quote bei etwa 80 Prozent. 

Auf alle Bewerbungen nur Absagen von den Universitäten zu erhalten, muss also kein Grund sein, die eigenen Träume und Ziele aufzugeben und nach einem Plan B zu suchen. Eine Studienplatzklage sorgt für die Chance, das gewünschte Fach doch noch studieren und den entsprechenden Beruf später ausüben zu können. Da es jedoch darauf ankommt, bestimmte Formalien einzuhalten, auf Fristen genau zu achten und die Begründung für den Widerspruch schlüssig aufzubauen, empfiehlt sich die Unterstützung durch einen Anwalt. Sobald die Zukunftspläne mit der Abiturnote kollidieren, ist die Beratung durch einen spezialisierten Anwalt eine vernünftige Idee, um den Weg zum Wunschstudienplatz einzuschlagen.