Das Kürzel Bafög dürfte wohl allen Studierenden geläufig sein: Es handelt sich hierbei um das
Bundesausbildungsförderungsgesetz, welches als besondere Form der Studienfinanzierung im Sozialgesetzbuch
verankert ist. Streng genommen wird also nicht die Leistung selbst, sondern der gesamte Gesetzestext als Bafög
bezeichnet. Umgangssprachlich wird das Kürzel auch mit dem gezahlten Geld selbst gleich gesetzt.
Ganz grundsätzlich sollen die Bafög-Zahlungen für einen finanziellen Ausgleich sorgen: Ziel ist es, Bildung unabhängig
vom individuellen Einkommen bzw. dem der Eltern zu ermöglichen. Kinder aus einkommensschwachen Familien sollen
durch die Förderung ausdrücklich zum Studium motiviert werden. Dafür müssen (angehende) Studentinnen und Studenten
selbst aktiv werden: Zur Bewilligung der monatlichen Bafög-Förderung ist ein entsprechender Antrag nötig. Hierbei
werden sehr viele Details vom Einkommen der Eltern bis zu etwaigen Geschwistern abgefragt. Zusätzlich sind
Lohnnachweise vergangener Jahre beizufügen. Ebenso obligatorisch für eine Bewilligung ist selbstverständlich auch
der Studiennachweis. Dabei lohnt es sich, auf Grund der mitunter langen Bearbeitungszeiten, den vollständigen Antrag
rechtzeitig zum Studienbeginn abzugeben - wenn entsprechende Nachweise bereits vorher vorliegen, entsprechend
frühzeitig. Das Bafög kann dann rückwirkend zum Datum der Antragsstellung nachgezahlt werden.
Voraussetzung für die Bewilligung ist, dass die Eltern auf Grund ihrer finanziellen Mittel nicht fähig sind, das
Studium ihres Kindes bzw. ihrer Kinder im nötigen Umfang zu unterstützen. Hierbei gibt es verschiedene Abstufungen,
so dass Bafög in vollem Umfang oder nur zu einem Teil bewilligt werden kann. Der Bescheid über Zahlung oder
Nichtzahlung sowie die jeweilige Höhe gilt für ein Semester - Folgeanträge können jedoch meist deutlich schneller
bearbeitet werden. Ändern sich die Lohnbezüge der Eltern, kommen Vermögen oder Rentenbezüge hinzu, muss die
Bafög-Zahlung individuell neu berechnet werden. Und: Schon kleine Veränderungen können noch nachträglich zu
Rückforderungen führen. Eine wahrheitsgemäße Ausfüllung des Antrag sollte deshalb ebenso selbstverständlich sein
wie die rechtzeitige Mitteilung bei etwaigen Änderungen. Nur so ist gesichert, dass die gezahlten Beträge auch
tatsächlich sicher sind. Übrigens: Der Bezug von Bafög-Leistungen ist an den Nachweis von Studienleistungen
gebunden. Studienfachwechslern (Ausnahmen zu Beginn der Studienzeit sind möglich) kann deshalb ebenso das
Bafög gestrichen werden wie StudentInnen, die ihre Scheine oder Creditpoints nicht in der Regelstudienzeit
nachweisen.
Eine individuelle Einschätzung über Bewilligung sowie mögliche Höhe der Leistungen geben Bafög-Rechner, die
kostenlos im Internet zur Verfügung stehen. Selbstverständlich ist diese Berechnung ohne Gewähr. Auch der
Allgemeine Studierenden Ausschuss, kurz ASta, der Hochschulen bietet oftmals eine spezielle Beratung zum
Thema Bafög an - einen Bafoeg Rechner findet man auch den Seiten
von www.hartz4hilfthartz4.de.