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Das Kürzel Bafög dürfte wohl allen Studierenden geläufig sein: Es handelt sich hierbei um das Bundesausbildungsförderungsgesetz, welches als besondere Form der Studienfinanzierung im Sozialgesetzbuch verankert ist. Streng genommen wird also nicht die Leistung selbst, sondern der gesamte Gesetzestext als Bafög bezeichnet. Umgangssprachlich wird das Kürzel auch mit dem gezahlten Geld selbst gleich gesetzt.

Ganz grundsätzlich sollen die Bafög-Zahlungen für einen finanziellen Ausgleich sorgen: Ziel ist es, Bildung unabhängig vom individuellen Einkommen bzw. dem der Eltern zu ermöglichen. Kinder aus einkommensschwachen Familien sollen durch die Förderung ausdrücklich zum Studium motiviert werden. Dafür müssen (angehende) Studentinnen und Studenten selbst aktiv werden: Zur Bewilligung der monatlichen Bafög-Förderung ist ein entsprechender Antrag nötig. Hierbei werden sehr viele Details vom Einkommen der Eltern bis zu etwaigen Geschwistern abgefragt. Zusätzlich sind Lohnnachweise vergangener Jahre beizufügen. Ebenso obligatorisch für eine Bewilligung ist selbstverständlich auch der Studiennachweis. Dabei lohnt es sich, auf Grund der mitunter langen Bearbeitungszeiten, den vollständigen Antrag rechtzeitig zum Studienbeginn abzugeben - wenn entsprechende Nachweise bereits vorher vorliegen, entsprechend frühzeitig. Das Bafög kann dann rückwirkend zum Datum der Antragsstellung nachgezahlt werden.

Voraussetzung für die Bewilligung ist, dass die Eltern auf Grund ihrer finanziellen Mittel nicht fähig sind, das Studium ihres Kindes bzw. ihrer Kinder im nötigen Umfang zu unterstützen. Hierbei gibt es verschiedene Abstufungen, so dass Bafög in vollem Umfang oder nur zu einem Teil bewilligt werden kann. Der Bescheid über Zahlung oder Nichtzahlung sowie die jeweilige Höhe gilt für ein Semester - Folgeanträge können jedoch meist deutlich schneller bearbeitet werden. Ändern sich die Lohnbezüge der Eltern, kommen Vermögen oder Rentenbezüge hinzu, muss die Bafög-Zahlung individuell neu berechnet werden. Und: Schon kleine Veränderungen können noch nachträglich zu Rückforderungen führen. Eine wahrheitsgemäße Ausfüllung des Antrag sollte deshalb ebenso selbstverständlich sein wie die rechtzeitige Mitteilung bei etwaigen Änderungen. Nur so ist gesichert, dass die gezahlten Beträge auch tatsächlich sicher sind. Übrigens: Der Bezug von Bafög-Leistungen ist an den Nachweis von Studienleistungen gebunden. Studienfachwechslern (Ausnahmen zu Beginn der Studienzeit sind möglich) kann deshalb ebenso das Bafög gestrichen werden wie StudentInnen, die ihre Scheine oder Creditpoints nicht in der Regelstudienzeit nachweisen.

Eine individuelle Einschätzung über Bewilligung sowie mögliche Höhe der Leistungen geben Bafög-Rechner, die kostenlos im Internet zur Verfügung stehen. Selbstverständlich ist diese Berechnung ohne Gewähr. Auch der Allgemeine Studierenden Ausschuss, kurz ASta, der Hochschulen bietet oftmals eine spezielle Beratung zum Thema Bafög an - einen Bafoeg Rechner findet man auch den Seiten von www.hartz4hilfthartz4.de.