Der Name verrät es bereits: Ein Zweitstudium ist ein Studium, welches nach einem bereits abgeschlossenen Studium
absolviert wird. Dabei muss das Zweitstudium nicht zwingend zeitlich anschließen - viele Studierende entscheiden sich
erst nach einigen Jahren Berufserfahrung oder auch nach erfolgreicher Familienplanung dazu, noch ein weiteres Studium
anzuhängen. Die Beweggründe können also sehr unterschiedlich sein: Finanzielle Aspekte spielen oftmals ebenso eine
Rolle wie persönliche Motivationen.
Einige Studienabsolventen stellen fest, dass ihr gewünschtes Berufsfeld restlos
überlaufen ist - und entschließen sich dann zu einem Zweistudium, um ihre Chancen am Arbeitsmarkt zu erhöhen. Auch
eine weitere Vertiefung einzelner fachlicher Schwerpunkte kann mit einem Zweitstudium erzielt werden. Darüber
hinaus gibt es auch sogenannte Zwingende Berufliche Gründe, bei denen die Berufsausübung eine entsprechende
Qualifikation in zwei Studiengängen voraussetzt. Klassische Beispiele hierfür sind beispielsweise Kieferchirurgen
oder auch Schulpsychologen. Und auch im Bereich von Wissenschaft und Forschung kann das nötige breitgefächerte
Wissen durch Absolvierung eines weiteren Studiengangs geschaffen werden.
Nicht zum Zweitstudium zählt beispielsweise das Master-Studium. Auch aufeinander aufbauende Studiengänge werden
nicht als Zweitstudium bezeichnet. Wer gleichzeitig in zwei verschiedenen Studiengängen immatrikuliert ist,d er
absolviert ein sogenanntes Doppel- oder Parallel-Studium. Das Zweitstudium selbst unterscheidet sich inhaltlich
und organisatorisch nicht vom Erststudium. Es gibt jedoch einige Aspekte, die es zu bedenken gilt: Zum Einen ist
das Zweitstudium, im Gegensatz zu einigen Aufbaustudiengängen, nicht Bafög-förderungsfähig. Gleichzeitig können
die Bedingungen für zulassungsbeschränkte Studiengänge erleichtert werden - hier ist eine individuelle Beratung
zum Beispiel mit der universitären Studienberatung empfehlenswert. Die persönlichen Beweggründe für ein
Zweitstudium werden dabei unter Vorlage entsprechender Belege (Gutachten) mit berücksichtigt.