Das Grundgesetz sichert Menschen dieses Landes eine freie Berufs- und somit auch Studienwahl zu - so zumindest die
Theorie. In der Praxis ergeben sich oft zahlreiche Einschränkungen, welche ein ganz anderes Bild zeichnen. So werden
immer mehr Studiengänge durch spezielle Vergabeverfahren mit Numerus Clausus, kurz NC, zulassungsbeschränkt. Andere
Studienrichtungen wie beispielsweise Medizin unterliegen der ehemaligen Zentralen Vergabe Stelle, kurz ZVS, welche
heute durch die Institution hochschulstart ersetzt wurde. Auch hierdurch ist eine freie Wahl von Universität und
Studium nicht immer gewährleistet.
Doch während die meisten Schulabsolventen sich von vorneherein auf Studiengänge
mit reeller Chance zur Zulassung bewerben, nutzen andere eine ganz besondere Möglichkeit: Die der sogenannten
Studienplatzklage. Mit Hilfe einer solchen Klage können Plätze im gewünschten Studiengang eingefordert werden -
vorausgesetzt, die Uni hat tatsächlich entsprechend ungenutzte Kapazitäten. Dies juristisch nachzuweisen, ist nicht
immer ganz einfach. Aus diesem Grund haben sich einige Rechtsanwälte und Kanzleien ganz auf die professionelle
Durchführung von Studienplatzklagen spezialisiert - von der Erstberatung bis zur eigentlichen Klage. Entsprechende
Adressen mit erfahrenen Anwälten finden sich beispielsweise im Internet, aber oft auch über den Allgemeinen
Studierendenausschuss (AStA) von Uni oder FH. Dieser berät angehende Studierende ebenfalls über die Möglichkeiten
einer Klage für den gewünschten Studienplatz. Auch wenn es keine festen Erfolgsquoten geben kann, so stehen die Chancen
ganz allgemein nicht schlecht: Viele Studienbewerber erhalten dank Studienplatzklage einen Platz im gewünschten Bereich,
ganz unabhängig beispielsweise von der Abiturnote. Für die zusätzliche Bereitstellung von Studienplätzen können
erfahrene Anwälte verschiedene Argumente geltend machen - eines zielt darauf ab, dass womöglich nicht alle zur
Verfügung stehenden Kapazitäten seitens Universität und Fachhochschule genutzt werden. Dabei empfiehlt sich eine
rechtzeitige Vorbereitung: Auch wenn die Studienplatzklage oftmals im Schnellverfahren durchgeführt werden kann,
müssen Einspruchsfristen von Uni und Co. berücksichtigt werden.
Wer vermutet, dass er auf Grund des Vergabeverfahrens
wohl keine Aussicht auf Zulassung hat, sollte daher rechtzeitig beim AStA und / oder bei einem Anwalt des Vertrauens
vorsprechen und die Möglichkeiten einer Studienplatzklage besprechen. Hierbei sollten auch die
Finanzierungsmöglichkeiten einschließlich der Prozesskostenhilfe für Geringverdiener erklärt werden.