Wenn der GEZ-Mitarbeiter an der Tür klingelt, geraten viele Menschen in Panik. Nicht ganz zu Unrecht übrigens, denn
viele von ihnen sind nicht bei der Gebühreneinzugszentrale (so die Langform) gemeldet - dabei ist jeder Mensch, der
im Besitz eines eigenen TV oder Radio ist, zur Zahlung verpflichtet. Oftmals verschickt die GEZ zunächst Briefe mit
Aufforderung, etwaige Geräte (je nach Situation können hierzu auch internetfähige PCs gezählt werden - die rechtliche
Lage ist jedoch nicht ganz eindeutig) anzumelden und entsprechende Gebühren zu zahlen. Diese Post kann zum Beispiel bei
Neuanmeldung in der Gemeinde ins Haus flattern. Wird hierauf nicht reagiert, kann bald eine erste Mahnung folgen.
Übrigens: Besuche von GEZ-Mitarbeitern stehen nicht immer im direkten Zusammenhang mit der Post. Es kommt mitunter
auch vor, dass durch nicht aktualisierte Datensätze selbst Haushalte besucht werden, die bereits seit Jahren ihre
GEZ-Gebühren zahlen.
Wie auch immer die eigene Situation lautet: Erst einmal gilt es zu prüfen, ob man überhaupt zur Zahlung verpflichtet
ist. Grundsätzlich gilt dies immer dann, wenn rundfunkfähige Geräte wie Fernseher, Radio oder internetfähiger Computer
im eigenen Besitz sind. Dies bedeutet übrigens auch, dass WGs nicht pro Haushalt, sondern pro Gerät bzw. Bewohner
zahlen! Nach Ummeldung zur neuen Adresse bzw. Einzug sollten diese Daten dann an die GEZ übermittelt werden -
was heute selbstverständlich auch bequem übers Internet möglich ist.
Doch nicht in allen Fällen ist man auch
tatsächlich zur Zahlung verpflichtet: Bafög-Empfänger scheiden von der Regelung aus. Auch dann wird von der GEZ
eine kurze Meldung mit Vorlage des Bafög-Bescheids erwartet - ein kurzer, aber wichtiger Schritt, der außerdem für
gutes Gewissen beim nächsten Schreiben oder Besuch sorgt. Umgekehrt gilt: Wer wenig verdient, aber dennoch studiert
und nicht Bafög-berechtigt ist, der ist in aller Regel zur Zahlung der Gebühren verpflichtet. Allerdings nicht mehr
lang, schließlich steht eine Novellierung der Gebührenregelung ins Haus - und die besagt, dass bald schon pro Haushalt
eine feste Pauschale gezahlt werden soll, unabhängig von der Anzahl etwaiger Geräte.